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VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03.AF |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18a AsylVfG, § 30 AsylVfG, § 46 VwVfG, Art 16a Abs 1 GG
Fehlerhafte Wertung der Gültigkeit eines Reisepasses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlerhafte Wertung der Gültigkeit eines Reisepasses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03
15 Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 9.8.1994 - 2 BvR 2831/93 -, BVerfGE 65, 76 (97)). - BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03
15 Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 9.8.1994 - 2 BvR 2831/93 -, BVerfGE 65, 76 (97)). - BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03
Insoweit ist die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren zu klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG, Beschluss vom 21.02.1992 - InfAuslR 1992, 149 (151) m.w.N.).