Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03.AF   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28465
VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03.AF (https://dejure.org/2003,28465)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.05.2003 - 3 G 2148/03.AF (https://dejure.org/2003,28465)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 3 G 2148/03.AF (https://dejure.org/2003,28465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,28465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18a AsylVfG, § 30 AsylVfG, § 46 VwVfG, Art 16a Abs 1 GG
    Fehlerhafte Wertung der Gültigkeit eines Reisepasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Wertung der Gültigkeit eines Reisepasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03
    15 Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 9.8.1994 - 2 BvR 2831/93 -, BVerfGE 65, 76 (97)).
  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03
    15 Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen - wie hier -kommt eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemacht Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 9.8.1994 - 2 BvR 2831/93 -, BVerfGE 65, 76 (97)).
  • BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 3 G 2148/03
    Insoweit ist die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren zu klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG, Beschluss vom 21.02.1992 - InfAuslR 1992, 149 (151) m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht